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Verfasst von: Martina am 21.08.2024 22:59
 


THEMA:  Wohnungsvermietung - Erneuerung Bad steuerlich absetzen

Hallo,

ich hätte bitte eine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit einer Badsanierung im Rahmen von Vermietungseinkünften: ein bereits bestehendes Bad wird erneuert, dh Austausch Waschtisch, Badewanne, Wasserzuleitungen sowie Verlegen von Fliesen (insges. ca EUR 3.000,-). Können diese Ausgaben im Jahr der Anschaffung sofort zur Gänze abgeschrieben werden  oder auf 15 Jahre? Wie sieht so ein Antrag bei Abschreibung auf 15 Jahre aus? Erfolgt der Antrag durch die entsprechende Meldung in der ESt-Erklärung? 

 

Liebe Grüße 

Martina

Verfasst von: Steuerexperte am 22.08.2024 10:32
 


THEMA:  Wohnungsvermietung - Erneuerung Bad steuerlich absetzen

Guten Tag,

da es sich um Instandsetzungsaufwand handelt, ist zwingend eine Verteilung auf 15 Jahre vorzunehmen. Im Formular E1b gibt es ein eigenes Feld dafür.

Viele Grüße

Verfasst von: Martina am 22.08.2024 10:57
 


THEMA:  Wohnungsvermietung - Erneuerung Bad steuerlich absetzen

Guten Tag!

Vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Es wurde ebenso eine neue Einbauküche gekauft. Diese ist als eigenes WG auf 10 Jahre abzuschreiben, richtig? Ist diese Abschreibung im gleichen Feld im Formular E1b einzutragen wie der Instandsetzungsaufwand? 

 

Besten Dank und viele Grüße,
Martina

Verfasst von: Steuerexperte am 22.08.2024 12:29
 


THEMA:  Wohnungsvermietung - Erneuerung Bad steuerlich absetzen

10 Jahre sind üblich, aber auch eine degressive AfA wäre möglich. Für den Eintrag gibt es ein eigenes Feld am Formular.

Verfasst von: Martina am 23.08.2024 08:39
 


THEMA:  Wohnungsvermietung - Erneuerung Bad steuerlich absetzen

Darf bei Anschaffung und Aufbau der Küche im Jänner und Vermietung ab November des Jahres im 1. Jahr  nur eine Halbjahres-AfA geltend gemacht werden, oder bereits die volle Jahres-AfA? 

 

Herzlichen Dank für die Hilfe!!!

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