Geschätzte Fachleute!
Ich helfe meiner Lebensgefährtin gerade bei ihrem Lohnsteuerausgleich und bin da erstmals auf ein komisches Phänomen aufmerksam geworden, welches mir noch nie so in dieser Form passiert ist.
Also, wenn ich bei der Arbeitnehmerveranlagung die ermittelten Werte eintrage, sollte sich das ja positiv auf mein Endergebnis auswirken. Das war bislang auch immer so in den letzten Jahren und hat sich auch gleich bei der Vorabrechnung bemerkbar gemacht.
Jetzt aber beim Lohnsteuerausgleich für 2023 habe ich das Phänomen, dass sobald ich beide Werte eingetragen habe, also Pendlerpauschale und Pendlereuro, ich in der Vorabrechnung nicht nur das vorhergehende Guthaben reduziert bekomme, sondern sogar eine ordentliche Nachzahlung.
Ist sowas bekannt oder gibt es hierfür eine Erklärung, wann so etwas passieren kann, bzw. was der Auslöser dafür sein könnte?
Vielen Dank im Voraus für jeden hilfreichen Tipp!
Mit freundlichen Grüßen,
Franz K. |