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Verfasst von: susanne am 30.12.2004 07:56
 


THEMA:  2 teilzeitstellen
Ich arbeite in einem Büro 20 Stunden in der Woche bei 600 Euro. Jetzt habe ich ein Angebot von einer zweiten Firma für ebenfalls 20 Stunden in der Woche. Was muß ich steuerlich beachten? Muß ich Steuern nachzahlen, was wird mir dann abgezogen? Bin um jede Hilfe dankbar, Susanne
Verfasst von: Jutta Rapp am 30.12.2004 07:56
 


THEMA:  Re: 2 teilzeitstellen
Wenn Sie zwei Dienstgeber zur gleichen Zeit haben, werden Sie vom Finanzamt aufgefordert eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben. Es ist anzunehmen, dass Sie Steuer nachzahlen werden müssen. Die Höhe der Nachzahlung kommt auf die Höhe des Verdienstes an.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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