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Verfasst von: Rene Patrick am 26.01.2024 03:54
 


THEMA:  Kleinunternehmer gründung fragen zu fixkosten, ust und svs

hallo
Ich möchte in den nächsten Monaten gerne den schritt wagen mich nebenbei zu meinen 40 std. job selbstständig zu machen
mit einem Kleingewerbe mittels Online Reselling.
Leider habe ich noch etwas bedenken was meine Rücklagen betrifft falls es die ersten Monate nicht sofort klappen sollte und noch keine Umsätze zustande kommen sollten,
ob dann soviele fixkosten auf einen zukommen das ich das gewerbe vl. sofort wieder aufgeben muss wenns nicht läuft oder ich
diese fixkosten mit meinen normalen gehalt vielleicht auf dauer nicht decken kann... oder
hat man dank der befreiungen wenn man als Kleinunetrnehmer fungiert eigentlich so gut wie keine fixkosten wenn nichts verkauft wird?
(außer auf den marktplätzen und für buchhaltungsprogramme usw) bedeutet die kosten variieren bei jedem gewerbe natürlich.

Ich habe mich in letzter Zeit natürlich eingelesen was das Kleinunternehmen betrifft und wollte sicher gehen ob ich
soweit alles richtig verstanden habe was die ust und die svs betrifft.

also:):
Bis zu 35000 Umsatz kann ich mich von der Ust Befreien lassen dank der kleinunternehmerregelung. (bedeutet dann natürlich auch keine vorsteuer)
sollte ich diese grenze irgendwann überschreiten muss man die ust für die ganze vergange Zeit nachzahlen?oder nur vom letzten Jahr?

Was die Sozialversicherung betrifft, so sind im Grunde genommen immer 26% des gewinns zu bezahlen
aber wenn ich unter 6000 euro gewinn bleibe kann man sich auch davon befreien lassen ?stimmt das?
sollte ich die grenze überschreiten kommt es auch da zu einer nachzahlung! bzw. die tatsächliche Höhe wird
im 2 Jahr ermittelt und dann kommt es zur nachzahlung und man wird dementsprechend eingestuft!
bedeutet solange ich unter 6000 bleibe hab ich nichts zu befürchten, aber sobald ich merke das es mehr werden sollte,...muss ich er erstens melden..und zweitens beginnen
26% auf die seite zu legen?

bedeutet aber auch das soweit ich es richtig verstanden habe man eigentlich von anfang an die ust und die svs zur sicherheit immer miteinberechnen sollte und diese auch auf die
legen sollte ....nicht das dann irgenwann die überraschung kommt mit den nachzahlungen...wäre eigentlich die beste lösung oder?

bedeutet wenn ich alles soweit verstanden habe kommen nur die fixkosten auf mich zu die ich habe um die produkte online zu halten wie zb.
die gebühren bei ebay,amazon,willhaben und co. und sonstige kosten die durch den kauf oder verkauf der produkte zustande kommen, und sonst solange ich noch
nicht viel verkauft habe bzw. der umsatz noch sehr gering und ich unter den befreiungsgrenzen bleibe muss ich eigentlich nichts fürchten was große fixkosten betrifft falls die ersten monate etwas
schwieriger werden oder vielleicht zeiten kommen wo weniger zeit bleibt für das gewerbe wegen meinen 40 std. job.

habe ich mich da richtig eingelesen oder die ganze thematik komplett falsch verstanden? :)

danke im vorraus und lg

Verfasst von: Jeannie am 31.01.2024 17:36
 


THEMA:  Kleinunternehmer gründung fragen zu fixkosten, ust und svs

Das sind zu viele Fragen, um sie hier im Detail zu beantworten und umfasst alles, was in den Kursen der WKO für Jungunternehmer angeboten wird.

Im Großen und Ganzen liegen Sie richtig. Bei der USt. kann man einmal in 5 Jahren die Umsatzgrenze überschreiten, also haben Sie auch da einen Polster, den Sie sogar etwas steuern können.

Bei der SV ist zu bedenken, dass immer ein Teil, nämlich die Unfallversicherung, zu bezahlen ist, sobald Sie tätig werden (auch Werbung und Aufbau der Webseite gehören schon zur Gewerblichen Tätigkeit).

Bei der WKO erfahren Sie auch alles über Branchenzugehörigkeit und die Höhe der Kammerumlage. 

Sie befürchten einerseits Verluste, dass Sie Ihre Fixkosten vom Gehalt decken müßten, andererseits schreckt Sie die Grenze der Umsatzsteuer. Bei dieser Bandbreite sollten Sie zuerst nachrechnen und kalkulieren, wieviel Gewinn Sie im 1./2./3. Jahr erwarten können. Denn genau das ist die 1. Frage des FA, um zu entscheiden, ob sie Ihnen jährlich oder vierteljährlich einen Erlagschein für die Steuervorauszahlung schicken sollen.

LG Jeannie

 

Verfasst von: HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH am 06.02.2024 15:43
THEMA:  Kleinunternehmer gründung fragen zu fixkosten, ust und svs

Lieber Kleinunternehmer,

 

Wenn Sie die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze nicht überschreiten, dann müssen Sie nur einmal im Jahr eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen lassen und daraus die Steuererklärung.

Damit sich die Kosten in Bezug auf die Bearbeitung in Grenzen halten und Sie optimal steuerlich gestellt sind, ist es sinnvoll im Vorfeld mit einem Steuerberater ein Erstberatungsgespräch zu führen.

Bei der SVS gibt es eine eigene Kleinunterrnehmergrenze, darüber hinaus kann man dort einen Differenzvorschreibungsantrag stellen.

Zusätzlich fällt bei der WKO noch eine Grundumlage an.

Gerade beim Onlinehandel sind allerdings abgabenrechtlich einige Sondervorschriften zu beachten, vor allem, wenn man grenzüberschreitende Lieferungen oder Leistungen vornimmt.

Eine Erstberatung bei einem Steuerberater ist meistens kostenfrei, allerdings werden dabei keine fachlichen Ausarbeitungen vorgenommen sondern die Situation erhoben und daraus eine grobe Preiseinschätzung getroffen.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis
www.hochweis.at
Ihr Steuerberater

 

 

 

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