Öhm ... Sie sind Unternehmer, oder? Sie wissen schon, wie "abschreiben" funktioniert, oder? Also Einnahmen abzüglich Ausgaben ausrechnen. "Zurückbekommen" tun Sie direkt nichts - Sie haben durch die Versandkosten halt einfach Ausgaben die Sie mit dem Gewinn gegenrechnen können. Durch die erhöhten Ausgaben zahlen Sie nach Abgabe der Steuererklärung entsprechend weniger Einkommenssteuer. Wohin Sie versenden ist egal solang's im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen steht (also ja, 100% als Ausgabe geltend machen). |