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Verfasst von: Nadine am 17.12.2023 12:50
 


THEMA:  Einkünfte Airbnb für 2023 inkl. oder exkl. Buchungen die in 2024 stattfinden?

Hallo,

ich habe eine Frage zur Berechnung der jährlichen Einkünfte von Airbnb. Ich vermiete eine Wohnung im Ausland (Kroatien), habe aber meinen Wohnsitz in Österreich. Deshalb bin ich umsatzsteuerpflichtig und führe regelmäßig die Umsatzsteuer in Kroatien ab.

In Kroatien muss man die Umsatzsteuer in dem Monat der Buchung abführen, auch wenn die Übernachtung bzw. tatsächliche Auszahlung von Airbnb erst später erfolgt.

Beispiel: Gast bucht im Dezember 2023 seinen Jahresurlaub für Juni 2024. Auszahlung an mich erst Juni 2024, aber Umsatzsteuer muss im Dezember 2023 abgeführt werden. Dies ist eine Vorgabe des kroatischen Finanzministeriums, Zitat Sachbearbeiter: All renters non-residents who are in the VAT system, and they work with the foreign travel agency (such as Booking, Airbnb), in the months when the agency issues them an invoice, need to calculate VAT rate of 13% for accomodation and VAT rate of 25% for the agency service.

Jährlich muss ich bei der österreichischen Einkommensteuererklärung meine unter Progressionsvorbehalt (mit Befreiungsmethode) steuerbefreiten positiven Auslandseinkünfte anführen. Weil Österreich ein DBA mit Kroatien hat und ich in Kroatien bereits für die Vermietung mit einer Pauschale einkommenbesteuert werde.

Muss ich die ausländischen Airbnb-Einkünfte aus der Buchung vom Dezember 2023 (für die Übernachtung in Juni 2024) bei der österreichischen Einkommensteuererklärung anführen? Oder nur die tatsächlichen Airbnb-Einkünfte aus 2023?

Aus Airbnb-Sicht erhalte ich die Auszahlung erst in 2024 und mein Einkommen für 2023 beinhaltet diese Buchung nicht. Jedoch aus der Sicht des kroatischen Finanzministeriums habe ich im Dezember 2023 Umsatzsteuer abgeführt aufgrund der Buchung. Die Frage ist also, welchen Wert das österreichische Finanzministerium im Formular E1, Kennzahl 440 benötigt: tatsächliche Einkünfte lt. Airbnb oder Einkünfte aus Sicht des kroatischen Finanzministeriums?

Verfasst von: WMT am 18.12.2023 10:55
 


THEMA:  Einkünfte Airbnb für 2023 inkl. oder exkl. Buchungen die in 2024 stattfinden?

Sehr geehrte Nadine!

Auch ausländische Einkünfte (nicht nur inländische) sind immer nach inländischen Grundsätzen zu ermitteln. Auch eine allfällige umsatzsteuerliche Ermittlung nach Soll-System im Ausland ist dabei unbeachtlich.

www.stb-takacs.at

Verfasst von: Nadine am 18.12.2023 23:07
 


THEMA:  Einkünfte Airbnb für 2023 inkl. oder exkl. Buchungen die in 2024 stattfinden?

Sehr geehrter Herr Takacs, vielen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort!

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