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Verfasst von: KaSe am 20.11.2023 12:50
 


THEMA:  Doppelte Haushaltsführung

Liebe Community, folgender Fall der mich direkt betrifft

 

Person A: wohnt (Hauptwohnsitz) und arbeitet in Wien

Person B: wohnt (Hauptwohnsitz) in Villach und arbeitet in Klagenfurt

 

Sie befinden sich in einer Partnerschaft und wollen deshalb gemeinsam in eine Wohnung mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt ziehen. Person A würde die Arbeit in Wien behalten und dementsprechend die aktuelle Hauptwohnsitzwohnung zu einer Zweitwohnsitzwohnung ummelden (arbeitsbedingt).

Person B hat Einkünfte über 6.000€ im Jahr.

Nun die Frage: handelt es sich hierbei auch noch um doppelte Haushaltsführung und kann dementsprechend die Zweitwohnung steuerrlich als Werbungskosten abgesetzt werden?

Denn in diesem Fall wird ja nicht eine Wohnung arbeitsbedingt in Wien angemietet sondern umgemeldet. Ich finde dazu leider keine vergleichbaren Fälle geschweige denn Antworten.

 

Danke im Voraus!

Verfasst von: Jeannie am 01.12.2023 13:13
 


THEMA:  Doppelte Haushaltsführung

Entscheidend ist wohl, dass es sich um einen Gemeinsamen Haushalt bzw. den Familienwohnsitz handelt. Es werden mehrere Punkte erfüllt (und die Kinder können ja auch noch kommen).

LG Jeannie

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