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Verfasst von: Elli am 27.06.2023 18:24
 


THEMA:  Geringfügige Selbstständigkeit

Hallo,

ich hätte eine Frage zur Anmeldung meiner geringfügigen Selbstständigkeit als Psychologin beim Finanzamt.

In dem entsprechenden Formular ist folgende Frage:

Kleinunternehmen gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 (deren Jahresumsatz 35.000 Euro nicht übersteigt) werden ersucht bekanntzugeben, ob ein Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 beabsichtigt ist. 

Meine Frage lautet nun ob ich diese Frage mit Ja oder Nein beanworten soll. Meine Kunden sind Privatpersonen. Für die Praxis muss ich noch ein paar Investitionen tätigen (Laptop, Möbel, ...) und ich habe bis jetzt noch keine Investitionen getätigt. Ich bin hinsichtlich dem Steuerthema ein kompletter Neuling und würde mich sehr über eine Hilfe freuen.

Vielen herzlichen Dank!

Lg Elli 

Verfasst von: WMT am 28.06.2023 09:08
 


THEMA:  Geringfügige Selbstständigkeit

Mein erster Ansatz wäre ob Sie nicht bereits iSv § 6 Abs. 1 Z 19 einer (unechten) Umsatzsteuerbefreiung unterliegen?

Dies wird der Fall sein wenn die Diagnose / Behandlung eines Krankheitsbildes im Vordergrund steht.

Diesfalls käme die (unechte) Kleinunternehmerbefreiung nur für andere Umsätze (allenfalls zu erstellende Gutachten oder Vermietungen) in Frage, diese Umsätze werden wohl nicht überwiegen?

www.stb-takacs.at

Verfasst von: Elli am 28.06.2023 11:05
 


THEMA:  Geringfügige Selbstständigkeit

Vielen herzlichen Dank für die Auskunf!

Genau, im Vordergrund stehen Diagnosen und Behandlung von Krankheitsbildern. Dies wird überwiegen. Demnächst sind noch ein paar Investitionen notwendig: ca 5 Investitionen jeweils ca 200-maximal 950 Euro (Laptop, Möbel,...). Da sollte ich keinen Regelbesteuerungsantrag beantragen oder?

Zwei weitere Fragen hätte ich noch: soll ich eine Werbeabgabe ankreuzen?

Mein Plan wäre bis Ende des Jahres mich geringfügig selbstständig anzumelden und vorranig mal für die Praxis Werbung zu machen und mich ab 1.1.2024 vollständig Selbstständig zu melden. Ich kann es jedoch nur schwer einschätzen welchen Jahresumsatz ich dieses und nächstes Jahr habe. Dieses Jahr nur sehr wenig und vielleicht noch gar keinen, da ich langsam mit Werbung starte und nächstes Jahr ist es auch schwer zum sagen, aber sicher unter 35.000 Euro. Welche Werte gibt man in diesem Fall am besten an?

Verfasst von: WMT am 29.06.2023 18:07
 


THEMA:  Geringfügige Selbstständigkeit

Ihre Fragen betreffend Umsatz-, Verkehrs- und Einkommensteuern (bestehendes Dienstverhältnis) sowie allenfalls zu beachtende SV-beitragsrechtliche Aspekte - welche im Rahmen einer Gründungsberatung erörtert werden - sprengen den Rahmen eines Forums. Bitte um direkte Kontaktaufnahme.

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