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Verfasst von: Lisa M. am 23.06.2022 21:18
 


THEMA:  Honorarnote im Finanzonline eintragen

Liebes Team!

Ich habe ein aufrechtes Dienstverhältnis als Lehrerin (seit 2018) und habe im Jahr 2021 bei der Kärntner Volkshochschule nebenbei ein Lerncoaching gehalten, wo ich eine Honorarnote von € 900,- bekommen habe.

Wo im Finanzonline muss ich das eintragen?

Einkünfte aus selbststädiger Arbeit?

Sonstige Einkünfte? 

 

Danke im Voraus! LG

Verfasst von: Dorean am 25.06.2022 11:29
 


THEMA:  Honorarnote im Finanzonline eintragen

Würde eher schauen, dass noch ein paar Abgaben geltend gemacht werden im Zusammenhang zu dieser Honorarnote (Fahrtkosten, Diäten, Arbeitsmittel ...), damit der effektive, aus dem Coaching resultierende, Gewinn unter 730€ (Veranlagungsfreibetrag) fällt - dann muss das Ganze nämlich nirgends eingetragen werden und die Abgabepflicht einer Einkommenssteuererklärung entfällt.

Verfasst von: Lisa M. am 25.06.2022 22:20
 


THEMA:  Honorarnote im Finanzonline eintragen

Habe damals keine Abgaben geltend gemacht, da es nicht nötig war.

Falle ich im Finanzonline unter Einkünfte aus selbstständiger Arbeit?

 

Verfasst von: jeannie am 08.07.2022 13:56
 


THEMA:  Honorarnote im Finanzonline eintragen

Es geht nicht darum, ob Sie gegenüber der Kärntner Volkshochschule Ausgaben geltend gemacht haben sondern ob Sie ausgaben hatten, die Sie jetzt beim FA geltend machen könnten. 

Ich denke da an die Fahrtspesen. Bei 5 km Entfernung und 10 Lerneinheiten sind das 100 km á € 0,42, was € 42,-- an Fahrtkosten ergibt. Oder wohnen Sie weiter weg? Tagesdiäten kämen erst ab 25 km Entfernung zum Tragen. Dann noch etwas für Papier, Druckerpatrone, oder Vervielfältigung von Lernunterlagen im Copyshop? Vielleicht ein neuer Stick, der nötig war?

Was ist der Unterschied? Unter 730,- Zuverdienst aus anderen Einkunftsarten genügt ein Häkchen in der Arbeitnehmerveranlagung. Über 730,- Zuverdienst (Honorar abzüglich Spesen) sind diese Einkünfte bei der Steuererklärung einzutragen, Sie sind dann Selbstständig mit Unselbständigen Nebeneinkünften. Dafür benötigen Sie zuerst einen Erklärungswechsel, sie wechseln zur Einkommensteuererklärung. Und dort tragen Sie - völlig richtig erkannt - den Betrag unter Selbständige Arbeit ein.

Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung ist/war am 30.6., jeweils im Folgejahr.

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