Würde eher schauen, dass noch ein paar Abgaben geltend gemacht werden im Zusammenhang zu dieser Honorarnote (Fahrtkosten, Diäten, Arbeitsmittel ...), damit der effektive, aus dem Coaching resultierende, Gewinn unter 730€ (Veranlagungsfreibetrag) fällt - dann muss das Ganze nämlich nirgends eingetragen werden und die Abgabepflicht einer Einkommenssteuererklärung entfällt. |