Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Mein Klient hat eine (Neubau-)Wohnung geschenkt bekommen (nach 2002) und hat bis jetzt darin selber gewohnt. Die Wohnung war nie vermietet.
Nun möchte er die Wohnung vermieten.
Meine Frage:
- Kann man die AfA berücksichtigen bei einer Schenkung?
- Wenn ja, was sind meine AK? Die tatsächlichen oder die fiktiven?
Vielleicht kann jemand so nett sein und mir auch die Paragrafen bzw. Randzahlen angeben, DANKE.
Vielen Dank im Voraus. |