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Verfasst von: Thomas am 19.04.2022 12:39
 


THEMA:  Betriebskosten bei Vermietung

Um die Betriebskosten einer vermieteten Wohnung abzuschreiben, nehme ich üblicherweise die Jahresabrechnung der Hausverwaltung, die diese bis zum 30. Juni bereitstellen muss.

Die Frist für die Einkommenssteuererklärung ist ja ebenfalls der 30. Juni und leider lässt sich meine Hausverwaltung immer bis zum letzten Tag Zeit, was sich heuer aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht ausgehen wird.

Gibt es eine andere Möglichkeit die Betriebskosten abzuschreiben? Z.b. die Summe aller Bankeinziehungen aus 2021? Wie kann ich hier zwischen Betriebskosten und Rücklage differenzieren?

Herzlichen Dank!

Verfasst von: Jeannie am 28.05.2022 20:00
 


THEMA:  Betriebskosten bei Vermietung

Es ist kein Problem, noch vor dem 30.6. über finanzonline eine Fristverlängerung zu beantragen. Genau mit obiger Begründung und der Bitte, die Frist um 4 oder 6 Wochen zu verlängern.

Lg Jeannie

 

 

Verfasst von: andre am 11.09.2023 23:42
 


THEMA:  Betriebskosten bei Vermietung

Es ist ratsam, sich in dieser Angelegenheit von einem Steuerberater oder einem Fachmann beraten zu lassen, der mit den aktuellen steuerlichen Bestimmungen in Ihrem Land und Ihrer speziellen Situation vertraut ist.  So war es ein großer Anreiz, Wohnungen online zu mieten, zum Beispiel auf https://rentola.at/, weil das sicher war und man niemanden kontaktieren musste. Steuerliche Vorschriften können sich ändern, und es ist wichtig, sicherzustellen, dass Sie die richtigen Schritte unternehmen, um Ihre steuerliche Situation in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu behandeln.

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