Liebe Leute,
folgendes: Ich bin regelbesteuert und habe von einem Händler in DE eine Ware gekauft (innergemeinschaftlicher Erwerb). Leider war die Ware fehlerhaft - in Folge dessen hat mir der Händler den gesamten Kaufpreis rückerstattet.
Kann ich den Posten insofern komplett aus meiner Buchhaltung rausschmeißen (da Nullrechnung) oder muss ich den innergemeinschaftlichen Erwerb trotzdem erfassen, sowie eine Vorsteuerkorrektur in der UVA (wenn ja, unter welcher Kennzahl?).
Wär Ihnen sehr dankbar!
Liebe Grüße, Mango |