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Verfasst von: M. Hofer am 30.12.2004 11:15
 


THEMA:  Gewerbetreibender und freier Dienstnehmer
Hallo! Ich bin hauptberuflich Angestellter, betreibe jedoch nebenher ein Gewerbe und bin zusätzlich seit 2004 auch noch als freier Dienstnehmer (Lektor an einer FH) tätig. Für die Einkommenssteuererklärung 2004 stellt sich für mich die Frage, wo ich nun das Einkommen (abzüglich der Ausgaben) aus dem freien Dienstvertrag reinschreibe. Es gibt ja leider in der E1 keine Spalte für den freien Dienstnehmer. Wird dies zusammen mit "Einkünften aus Gewerbebetrieb" geschrieben? Vielen Dank für die Tipps.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 30.12.2004 11:15
 


THEMA:  Re: Gewerbetreibender und freier Dienstnehmer
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