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Verfasst von: Claudia am 27.11.2020 02:28
 


THEMA:  Vortragstätigkeit

Habe für einen Vortrag 1600€ über eine Honorarnote erhalten. Muss jetzt eine EinkommenssteuerErklärung abgeben.

Gebe ich im Formular E1A das Gesamthonorar ein, oder ziehe ich die 730€ Freibetrag ab?

Verfasst von: Jeannie am 25.03.2021 03:15
 


THEMA:  Vortragstätigkeit

Das Honorar ist als Einnahme einzutragen. Anfallende Kosten für die Vorbereitung, Fahrtkosten etc. mindern den Gewinn und sollten als Ausgaben eingetragen werden.

Ist dieser Gewinn geringer als 730,--, ist keine EinkommensteuerErklärung nötig. Beträgt der Gewinn zwischen 730,-- und 1460,-- gilt eine Einschleifregelung. Über 1460,-- Gewinn entfällt der Freibetrag völlig.

lg jeannie

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