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Verfasst von: Julia am 24.11.2020 14:36
 


THEMA:  Werkvertrag

Bei Abschluss eines Werkvertrags hat man ja eine Meldepflicht bei der SVS innerhalb eines Monats. Geschätzter Gewinn liegt unter der Gewinngrenze von 5710,32 Euro. Bin daher nicht Pflichtversichert bei der SVS, meldepflicht besteht ja aber trotzdem. Gilt diese Meldepflicht auch fürs Finanzamt ? Bzw. was muss ich als Werkvertragsnehmer dem Finanzamt mitteilen ? Muss ich hier das Formular Verf24 ausfüllen? Gibt es hier auch eine Frist ? Oder reicht hier eine Einkommenssteuererklärung ?

 

Verfasst von: WMT am 24.11.2020 18:59
 


THEMA:  Werkvertrag

Ja - es sind Meldungen sowohl an SVS als auch Finanzverwaltung vorgesehen. Sollten keine (weiteren) Pflichtverletzungen hinzu kommen bleiben die nicht (rechtzeitig) erfolgten Meldungen / Anzeigen meist ohne weitere Folgen. Sollten Sie Ihre Tätigkeit im Werkvertrag nebenberuflich aufgenommen haben empfehle ich möglichst bald mit einem Steuerberater in Kontakt zu treten.

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