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Verfasst von: Alan am 19.06.2020 23:56
 


THEMA:  Geschäftslokal vermieten

Ich habe ein Geschäftslokal zum Eigennutzerkaufpreis gekauft (zum Unterschied zahlen Anleger einen Nettokaufpreis zzgl. 20% Ust und holen diese als Vorsteuerabzug vom FA zurück).

Ich werde es jetzt vermieten (1.500 € Miete + 162 BK) und habe aktuell keine weiteren Einkünfte.

Meine jährlichen Einnahmen sind somit 18k (1.500 € x 12) - davon sind die ersten 11k steuerfrei und für die weiteren 7k muss ich 25% an das FA abliefern (evtl. kann ich noch Werbungskosten bzw. AfA mitreinnehmen und werde die 25% nur für ~5k abführen) 

Meine Frage: da ich die 30k Einkommensgrenze nicht überschreite und das Geschäftslokal als Eigennutzer ohne Ust gekauft habe, werde ich die Miete auch ohne Ust einfordern. Die BK Abrechnung beinhaltet jedoch einen Ust anteil. Muss ich nun die monatliche Gesamtmiete genau aufgeschlüsselt an den Mieter weiterschicken, oder genügt es, dass er mir einfach ohne aufschlüsselung 1.662 € überweist? 

Sorry für diese Frage: wie überweise ich die Steuer an das FA. Macht man da jährlich 1x eine Einkommenssteuererklärung?

Danke

Verfasst von: WMT am 22.06.2020 09:53
 


THEMA:  Geschäftslokal vermieten

zur Umsatzsteuer: Sie könnten Ihre Betriebskostenvorschreibung Ihrem Mieter weiterreichen. In der Kleinunternehmerregelung ist es wichtig dass Sie keine USt zum Ausweis bringen.

zur Einkommensteuer: Sie sind zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet, die alle Ihre Einkünfte enthält. Empfehlenswert ist die Berechnung der Abschreibung im Rahmen der Führung eines Anlagenverzeichnisses.

www.stb-takacs.at

Verfasst von: Alan am 24.06.2020 16:55
 


THEMA:  Geschäftslokal vermieten

Ihre Antwort bestätigt meine Eigenreserche - Vielen lieben Dank.

Lediglich zur Klarstellung: "Sie könnten Ihre Betriebskostenvorschreibung Ihrem Mieter weiterreichen."

Diese wird adressiert an mich als Eigentümer. Kann ich diese Rechnung einfach 1:1 weitergeben an den Mieter, bzw. die HV bitten diese direkt an den Mieter zu schicken. 
Kann ich im Mietvertrag vermerken, dass die Miete an mich zu bezahlen ist und dass der Mieter in Pflicht ist die BK direkt an die HV zu überweisen. 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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