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Verfasst von: Daniela am 11.03.2020 14:46
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung - Außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte im Jänner 2019 eine HWS OP. Aufgrund der OP hatte ich von Jänner bis April div. Ausgaben für Arzt, Krankenhausaufenthalt & Reha.

Im Juli 2019 habe ich dann den Bescheid vom Sozialministerium erhalten in welchem ein Behindertengrad von 30% festgestellt wurde.

Nun meine Frage: Kann ich die Rechnungen von Jänner bis April im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastungen ohne SB geltend machen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

LG Daniela

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