Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Herwig am 21.01.2020 15:25
 


THEMA:  Rückzahlung von AMS-Bezügen

Hallo,

2018 habe ich am Jahresbeginn Bezüge vom AMS erhalten, war ab April dann aber Selbständig. In der Einkommensteuererklärung f. 2018 wurden die AMS-Bezüge als Einkommen berücksichtigt.

2019 musste ich die Bezüge dem AMS zurückerstatten.

Muss ich dies bei der Einkommensteuererklärung für 2019 extra anführen, und wenn ja, wie?

sg Herwig

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 35.171.159.141 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.