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Verfasst von: Peter am 10.01.2020 19:26
 


THEMA:  Periodenabgrenzung

Servus, ich habe im Jahr 2019 auf Provisions Basis als Energieberater gearbeitet und habe im Jahr 2019 zu viel an Provision erhalten.

Die zuviel ausbezahlte Provision aus dem Jahr 2019 werde ich bis Anfang April 2020 an den Enregiebetreiber zurück zahlen, habe aber im Dezember 2019 mein Gewerbe zurückgelegt und bin somit nicht mehr Einzelunternehmer. Die Frage ist jetzt ob ich den Betrag den ich in 2020 zurück zahle, für das Jahr 2019 ausweisen darf und somit meine Ergbnis verbessern darf oder ist das schon zu spät?

Herzlichen Dank für die Hilfe!

Verfasst von: WMT am 13.01.2020 08:38
 


THEMA:  Periodenabgrenzung

Im Rahmen der Betriebsaufgabe ist die Gewinnermittlung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf Bilanzierung zu wechseln. Im Rahmen der Aufgabebilanz können die Rückzahlungen April 2020 berücksichtigt werden.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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