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Verfasst von: Wolfi am 05.12.2019 15:43
 


THEMA:  Fragebogen des Finanzamtes zur Betriebseröffnung - Voraussichtlicher Jahresumsatz im Eröffnungsjahr

Hallo,

 

ich bin seit 1.12. als Einzelunternehmer selbständig und muss jetzt die Meldung an das Finanzamt machen. Im Fragenbogen ist ja der vorraussichtliche Jahresumsatz im Eröffnungsjahr und im Folgejahr anzugeben. Mein Umsätze betragen monatlich konstant rund 8000 Euro + USt.

 

Mir ist nicht ganz klar,  was unter Eröffnungsjahr zu verstehen ist? Geht in meinem Fall das Eröffnungsjahr nur von 1.12. bis 31.12.2019? 

 

Wenn ja, gebe ich dann als voraussichtlichen Jahresumsatz "nur" 8000 an? Falle ich dann für 2019 automatisch in die Kleinunternehmerregelung? Das möchte ich jedenfalls vermeiden. Meine Kunden sind Kunden sind vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer. Muss ich Option zur Umsatzsteuerpflicht wählen? 

 

Vllt kann mir jemand kurz Auskunft geben. 

 

 

 

 

 

 

Verfasst von: WMT am 06.12.2019 10:00
 


THEMA:  Fragebogen des Finanzamtes zur Betriebseröffnung - Voraussichtlicher Jahresumsatz im Eröffnungsjahr

Hallo Wolfi! Wenn Sie nicht ins Firmenbuch eingetragen sind können Sie nur für das Kalenderjahr Ihr Ergebnis ermitteln. Somit dauert das Eröffnungjahr in Ihrem Fall nur einen Monat. Um für das erste "Geschäftsjahr" nicht in die gesetzlich vermutete Kleinunternehmerregelung zu kommen können Sie mittels U12 einen Antrag auf Regelbesteuerung stellen, der Sie auch 2019 zum Vorsteuerabzug berechtigt. Bitte beachten Sie, dass dieser Regelbesteuerungsantrag auch dann auf 5 Jahre bindet wenn Ihre Umsätze in den nächsten Jahren unter die (ab 2020 erhöhte) Kleinunternehmergrenze zurück fallen sollten. Gerne stehen wir für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Verfasst von: Wolfi am 06.12.2019 11:06
 


THEMA:  Fragebogen des Finanzamtes zur Betriebseröffnung - Voraussichtlicher Jahresumsatz im Eröffnungsjahr

Hallo Herr Takacs,

 

vielen Dank für die Info. 

Verfasst von: WMT am 06.12.2019 13:44
 


THEMA:  Fragebogen des Finanzamtes zur Betriebseröffnung - Voraussichtlicher Jahresumsatz im Eröffnungsjahr

Hallo Wolfi! Wenn Sie nicht ins Firmenbuch eingetragen sind können Sie nur für das Kalenderjahr Ihr Ergebnis ermitteln. Somit dauert das Eröffnungjahr in Ihrem Fall nur einen Monat. Um für das erste "Geschäftsjahr" nicht in die gesetzlich vermutete Kleinunternehmerregelung zu kommen können Sie mittels U12 einen Antrag auf Regelbesteuerung stellen, der Sie auch 2019 zum Vorsteuerabzug berechtigt. Bitte beachten Sie, dass dieser Regelbesteuerungsantrag auch dann auf 5 Jahre bindet wenn Ihre Umsätze in den nächsten Jahren unter die (ab 2020 erhöhte) Kleinunternehmergrenze zurück fallen sollten. Gerne stehen wir für weitere Auskünfte zur Verfügung.

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