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Verfasst von: Klaus am 15.11.2019 23:54
 


THEMA:  Anfrage Steuerausgleich Nebenverdienst

Hallo,

Es geht um die Arbeitnehmerveranlagung 2019.

Ich habe im gesamten Jahr 2019 ein aufrechtes Dienstverhältnis. (bis 31.12.2019)

Seit September 2019 arbeite ich nebenbei am Wochenende als Lehrbeauftragter. (bis Ende November 2019 - Nebenverdienst auf Werkvertragbasis ca. 2500 €)

Mit 1.12.2019 bekomme ich einen fixen Dienstvertrag. (in diesem Monat 2 volle Dienstverhältnisse)


Nun meine Frage dazu:

- von den verdienten 2500 € auf Werkvertragsbasis möchte ich das Kilometergeld abziehen. Könnte ich auch die Einrichtung für ein Arbeitszimmer abziehen? (Habe einen Raum, wo ein Fussboden gelegt werden müsste, und ein Schreibtisch benötigt wird. Könnte ich diese Kosten hier vom Gewinn abziehen? Könnte ich vom Gewinn auch Ihre Steuerberatungskosten abziehen)

- Wenn ich im Dezember 2019 zwei Dienstverhältnisse habe, kommt es ja wahrscheinlich auch zu einer Steuernachforderung

 

Danke

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.11.2019 20:18
 


THEMA:  Anfrage Steuerausgleich Nebenverdienst

Das Kilometergeld können Sie abziehen, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen.

Ein Arbeitszimmer wird für Vortragende fast nie anerkannt.

Ich lade Sie sehr herzlich zu einer kostenlosen Erstberatung ein. Vielleicht finden wir dabei noch andere Absetzposten.

Terminvereinbarung unter : 01 533  16 37

www.steuerberatung-weiss.at

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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