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Verfasst von: Tom Hauser am 21.10.2019 11:21
 


THEMA:  Zeitpunkt Besteuerung von Wertpapier Kursgewinnen

Guten Tag,

Ich habe seit ca. 10 Jahren ein Aktien portfolio, bei dem in dieser Zeit keine Käufe/Verkäufe vorgenommen wurden. dh. es handelt sich nur um Buchgewinne.
In Österreich müsste ich bei Realisierung der Kursgewinne, diese in meiner Steuererklärung angeben und somit versteuern.

Wenn ich nun in ein anderes EU-Land bzw. non EU-Land ziehe (Hauptwohnsitzverlagerung und keine Arbeit bzw. Wohnung mehr in Österreich habe) muss ich meine Einkommenssteuer bei Gewinn Realisierung im neuen Hauptwohnstizland zahlen und nicht in Österreich, da die Gewinn-Realisierung im Ausland stattfindet.

Ist das richtig so?

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.10.2019 12:17
 


THEMA:  Zeitpunkt Besteuerung von Wertpapier Kursgewinnen

Ja, Sie sind dann mit Ihrem Welteinkommen in dem Land steuerpflichtig, in welchem sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet.

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