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Verfasst von: Markus am 26.08.2019 18:54
 


THEMA:  Zuverdienst neben Job

Hallo! Ich bin Angestellter in einer Firma.

Ich habe der Firma eines Freundes 1000€ einmalig geliehen (durch einen Kreditvertrag), und die Firma gab mir am Ende der Laufzeit 1050€ zurück, also 50€ Zinsen. 

Muss ich diese 50€ beim Finanzamt als Zuverdienst erklären? Bzw. Gibt es eine Obergrenze wie oft ich das machen darf? Ich habe im Internet recherchiert aber konnte keine eindeutige Antwort finden.

Vielen Dank im Voraus,

Markus

Verfasst von: Klaus am 02.09.2019 14:22
 


THEMA:  Zuverdienst neben Job

Hallo Markus,

Privatdarlehen sind als sonstige Einkünfte einkommensteuerpflichtig lt. Tarif (weil sie nicht durch die KESt endbesteuert sind).

Gruß, Klaus

Quelle:

Veranlagung zum vollen Tarifsteuersatz

Daneben gibt es Einkünfte aus Kapitalvermögen, die gemäß § 27a Abs 2 EStG (EStR 2000 Rz 6225a) keinem besonderen Steuersatz, sondern stets der vollen Tarifbesteuerung unterliegen. Dies betrifft vor allem:  

  • Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zu Grunde liegt (z.B. Privatdarlehen, Gesellschafterdarlehen)
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