Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin derzeit in Karenz, und beziehe Kinderbetreuungsgeld. Nun ist meine Arbeitgeberin auf mich zugekommen, und hat mir angeboten von zu Hause aus eine Aufgabe zu erledigen, welche nur wenige Stunden pro Woche, über einen Zeitraum von wahrscheinlich max. einen Monat in Anspruch nimmt.
Ich habe mit Ihr hierfür einen Stundensatz über € 15 netto vereinbart. Sie meinte, ich soll Ihr die Stunden in Rechnung stellen.
Wie funktioniert das? Kann ich als Privatperson eine Rechnung für meine Arbeitsleistung stellen?
Was muss auf der Rechnung ausgewiesen werden?
Ich möchte keinesfalls hierfür ans Finanzamt oder aber an die GKK im kommenden Jahr Zahlungen leisten müssen, wie hoch ist hier die steuerfreie Verdienstgrenze? Gilt hier die Geringfügigkeitsgrenze von € 446,81, ode liegt die Grenze höher bzw. niedriger?
Ich freue mich auf Ihre Antwort,
Beste Grüße
Lisi Steininger
Ich freue mich auf Ihre Antwort, beste Grüße
Lisi Steininger |