Wie gehe ich vor wenn Wertpapiere im Betriebsvermögen gehalten werden (entweder zB durch gewillkürtes Betriebsvermögen oder zB bei Gewinnfreibetrag bei Einzelunternehmer) und dann später verkauft werden?
Verkaufserlös buche ich in die Klasse 8 genauso wie der Buchwert
Wie wird ein Verkaufsgewinn behandelt? Die Erträge aus Werpapiere werden ja von der Bank gleich mit KESt besteuert also quasi ist alles endbesteuert, muss ich den Erlös dann in der MWR-Rechnung korrigieren?
Wie gehe ich mit einen Verlust um bei Einzelunternehmer? nur 55% ausgleichfähig?
Bitte um Hilfe :) |