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Verfasst von: Karl am 15.06.2019 14:12
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung Neue Selbständige

Hallo,

ich arbeite als neuer Selbständiger und stehe gerade vor meiner ersten Einkommensteuererklärung, da auf deren Grundlage die zurückzuzahlenden SVA-Beiträge berechnet werden. Nun stehe ich allerdings im FinanzOnline vor einigen Schwierigkeiten und hoffe, dass ich hier Hilfe bekommen kann.

Ich habe im Jahr 2018 circa 8.000 Euro verdient, bin damit also nicht umsatzsteuerpflichtig. Hinzu kommt, dass ich gerne mein Arbeitszimmer absetzen würde, welches ich für meine selbständige Arbeit über das gesamte Jahr genutzt habe - das macht circa 2.000 Euro aus. Verstehe ich das richtig, dass ich diesen Betrag im Formular E1 unter der Kennzahl 9230 einzutragen habe?

Darüber hinaus habe ich im September letzten Jahres der SVA gemeldet, dass ich über den Freibetrag kommen werde, weshalb ich bereits eine SVA-Zahlung über 130 Euro geleistet habe - ist diese auch einzutragen? Wenn ja, welcher Kennzahl wird ist das zuzuordnen? 

Meine letzte Frage bezieht sich auf die Basispauschalierung: diese würde ich in meinem Fall ja nicht anwenden, da ich mit dem UST-Bruttosystem arbeite und mein Arbeitszimmer abschreiben möchte. 

Falls diese Informationen noch nötig sind: ich bin Student, bin bei der Wiener Gebietskrankenkasse auch als solcher versichert und erhalte teilweise finanzielle Unterstützung meiner Eltern.

Vielen Dank für Ihre etwaige Hilfe.

Karl

Verfasst von: WMT am 21.06.2019 11:25
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung Neue Selbständige

Hallo Karl!

Zur Frage Pauschalierung: Hier müsste im Hinblick auf die Vorteilhaftigkeit eine "Vergleichsberechnung" angestellt werden.

Zu den Ausgaben Arbeitszimmer: der genannte Betrag von TEUR 2 p.a. erscheint mir sehr hoch und wäre zu überprüfen.

Im Bereich der SVA wäre die Möglichkeit der Differenzvorschreibung zu prüfen.

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