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Verfasst von: Sarah Sala am 21.04.2019 20:21
 


THEMA:  Wohnhausbau. Steuerlich nicht absetzbar?

hallo zusammen. 2015 haben wir Anteile eines Grundstückes gekauft. Neben uns haben zwei weitere Parteien die übrigen Anteile des selben Gründstückes gekauft. Jänner 2016 haben wir dann als Bauherrengemeinschaft ein Wohnhaus mit insgesamt drei Wohnungen auf diesem Grund errichten lassen. seit Mitte 2017 wohnen wir selbst dort. Den Kreditvertrag für das komplette Bauvorhaben schlossen wir Juli 2015. seit diesem Tag zahlen wir bereits monatliche Raten plus Zinsen. 

Nun meine Frage: kann ich irgendetwas steuerlich absetzen? Unser Steuerberater behauptete damals es wäre nichts möglich, nur ein Pauschalbetrag von 60€  Unterlagen oder nähere Auskünfte über unser Wohnprojekt wollte er nicht einmal ansehen. 

Danke für eure Antworten im Voraus. 

Verfasst von: Die Steuermaus am 24.04.2019 10:11
 


THEMA:  Wohnhausbau. Steuerlich nicht absetzbar?

Hallo Frau Sala, 

ohne Ihren Fall im Detail zu kennen und nur unter Berücksichtigung Ihrer Angaben liegt jedenfalls kein begünstigungsfähiges Eigenheim (iSd. § 18/1/3 lit b EStG) vor, da in Ihrem Fall drei Wohneinheiten gegeben sind.

Ob es sich bei den geschaffenen Wohnungen um (begünstigungsfähige) Eigentumswohnungen iSd WEG handelt, ist Ihrer Beschreibung nicht entnehmbar. Falls dies der Fall wäre (Wohnungseigentum wurde begründet), wäre auch die Beschaffung des dafür notwendigen Grundstückes (da vor dem 01.01.2016 erfolgt) dem Grunde nach begünstigungsfähig.

Vielleicht konnte ich helfen. 

Freundliche Grüße 

Steuermaus

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