Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Matthias am 14.03.2019 10:23
 


THEMA:  Selbstständig auf Honorarbasis

Guten Tag,

ich bin Student und habe nun die Möglichkeit mir als Schreibkraft auf Honorarbasis etwas dazu zu verdienen. Der Arbeitgeber benötigt von mir eine Steuernummer. Ich möchte aber nicht extra ein Gewerbe anmelden. Kann mir jemand erklären, was es mit den sogenannten Honorarnoten auf sich hat?

Ist es möglich auch ohne Unternehmen eine Steuernummer zu bekommen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Matthias

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.03.2019 10:44
 


THEMA:  Selbstständig auf Honorarbasis

Das Finanzamt verlangt keinen Gewerbeschein.

Also Sie können und sollen eine Steuernummer beantragen.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: Matthias am 15.03.2019 17:33
 


THEMA:  Selbstständig auf Honorarbasis

Ok, danke.

Angenommen ich wäre zusätzlich bei einer Firma geringfügig angestellt und auch entsprechend dort versichert. Wie sieht es mit der Versicherung für den selbstständigen Teil des Einkommens aus? Ab wann muss ich mich selbst zusätzlich versichern? Und hat das Gehalt aus dem Angestelltenverhältnis überhaupt einen Einfluss darauf?

 

Liebe Grüße

 

Matthias

Verfasst von: Gast5020 am 21.03.2019 20:43
 


THEMA:  Selbstständig auf Honorarbasis

Hallo Matthias,

solange der Gewinn aus den Honorarnoten unter dem Betrag von rund EUR 5.200,- liegt, sind diese nicht sozialversicherungspflichtig. Der Gewinn berechnet sich wie folgt:

Einnahmen aus Honorarnoten: 2.000,-

abzüglich 12% Betriebsausgabenpauschale gem. § 17 EStG: - 240,-

abzüglich 13% Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG:  - 228,-

= Steuerpflichtiger Gewinn 1.532,-

Dies gibts du in deiner Jahres-Einkommensteuererklärung alles in der Beilage E1a ein. Du erzielst damit Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.

Aber Achtung: Sollte sicht herausstellen, dass du nur für einen Auftraggeber tätig bist, und dieser dir vorschreibt, wann du zur Arbeit kommen musst, dir den Arbeitsplatz und die Arbeitsmittel (PC) zur Verfügung stellt, dann wird dies als freies Dienstverhältnis eingestuft. Sollten diese Punkte also alle gegeben sein, lasse dich lieber geringfügig anstellen. Ansonsten bist du Mittäter zur Abgabenhinterziehung deines Auftraggebers...

Grüße

Gast5020

Verfasst von: Matthias am 22.03.2019 10:38
 


THEMA:  Selbstständig auf Honorarbasis

Danke dir.

Ich meinte aber, dass ich zusätzlich zu dieser selbstständigen Tätigkeit einen weiteren Job bei einer Firma annehme und im Zuge dessen dort auch versichert wäre. Angenommen ich verdiene 450 € und habe zusätzlich Einkommen von 200 € aus der selbständigen Tätigkeit. Im Jahr wären das dann 7800 €, was ja über der Versicherungsgrenze von € 5.108,40 liegt.

Müsste ich dann für mein selbständiges Einkommen extra Sozialversicherung bezahlen?

 

Liebe Grüße

Matthias

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.145.15.205 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.