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Verfasst von: Enes am 08.03.2019 23:27
 


THEMA:  Dienstleistungen im Bereich Übersetzen

Guten Tag,

Ich bin wohnhaft in Vorarlberg und bin neben der Schule als Freelancer bei einer amerikanischen Agentur angestellt für Übersetzungen zwischen Deutsch und Englisch. Es sind keine regelmäßigen Aufträge, somit können meine monatlichen Verdienste unterschiedlich hoch ausfallen. Kann mir jemand erklären, wie das jetzt steuerlich geklärt sein muss (Finanzamt, Gewerbe oder kein Gewerbe?). Meine monatlichen Verdienste sind im Durchschnitt unter 500€ oder auch weniger.

 

Mit freundlichen Grüßen
Enes

Verfasst von: Die Steuermaus am 09.03.2019 09:08
 


THEMA:  Dienstleistungen im Bereich Übersetzen

Hallo Enes, 

grundsätzlich handelt es sich bei Übersetzungen um ein freies Gewerbe. Ausnahmen bestehen bei literarischen Übersetzungen, die wie eigene schöpferische Leistungen

nicht als Gewerbe anzusehen sind. Die Regelmäßigkeit ist unerheblich, da bei der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit wohl die Absicht zur Wiederholung gegeben ist.

Die Tätigkeit ist dem Finanzamt gegenüber anzuzeigen. Steuern werden Sie keine zahlen, solange Ihr jährliches Einkommen 11.000 Euro nicht übersteigt. 

Aufpassen müssen Sie auf die Familienbeihilfe, da hier die jährliche Zuverdienstgrenze bei 10.000 Euro liegt. 

Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahme Unfallversicherung) haben Sie keine abzuführen, solange die jährlichen Einkünfte ca. 5.300 Euro nicht übersteigen. 

Hoffe ich konnte helfen. 

Steuermaus

 

 

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