Verfasst von:
hr am
13.02.2019 19:00
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THEMA: EK a.Gewerbebetrieb (Verrechnung) |
das FA hat am 28.11.2018 für 2006 (aufgrund eines noch offenen
Einspruchs) die Einkünfte aus einer Beteiligung zu unseren Gunsten von
308€ auf 190€ korrigiert. Da jedoch tatsächlich ein Verlust von 190€
richtig gewesen wäre, habe ich erneut Einspruch eingelegt, wegen der
immer noch fehlenden 380€. Daraufhin hat das FA erkannt, dass für eine
weitere Beteiligung eine Korrektur vom 26.03.13 von 112€ auf 802€ noch
nicht berücksichtigt wurde, die zu meinen Ungunsten aufgrund der
Festsetzungsverjährung nicht mehr möglich ist.
Den zweiten Fall akzeptiere ich gerne, würde jedoch den ersten losgelöst davon sehen wollen.
Darf das FA diese beiden Dinge miteinander veknüpfen, zumal der Bescheid
vom 28.11. ja nur aufgrund der Tatsache falsch ist, dass hier das
Vorzeichen seitens des FA nicht korrekt behandelt wurde. |
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Verfasst von:
Die Steuermaus am
15.02.2019 13:38
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THEMA: EK a.Gewerbebetrieb (Verrechnung) |
Hallo hr,
da es sich um getrennte Veranlagungszeiträume handelt, sind die beiden Sachverhalte getrennt zu sehen.
Allerdings ist 2013 vermutlich wegen der Verlängerungshandlung (Bescheiderlassung) noch nicht verjährt.
Mit freundlichen Grüßen
Steuermaus |
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