Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: helmut am 13.02.2019 11:25
 


THEMA:  Verlust im 3. Geschäftsjahr (Liebhaberei?)

Wertes Forum,

habe als Einzelunternehmer nach 2 Jahren Kleingewerbe mit Gewinn unter SVA-Vollversicherungsgrenze im dritten Jahr wegen größeren Investitionen den Sprung weg vom Kleingewerbe und hin zu Vorsteuerabzugsberechtigung gewagt, unterm Strich kommt jetzt für 2018 ein minimaler Verlust (dreistelliger Bereich) raus.

Muss ich mir Sorgen machen im Dritten Geschäftsjahr (ich sehe es etwas, als das erste "richtige", wo ich die Grundlage gelegt habe die nächsten Jahre voll durchzustarten) wegen Liebhaberei-Einstufung? Die Gewinne waren in den Vorjahren wie gesagt geplant unter SVA-Vollversicherungsgrenze.

Falls das für das Finanzamt von Belang wäre: Die Umsätze von Quartal 1 2019 liegen im fünfstelligen Bereich und schon in etwa bei 50-60% vom Vorjahresgesamtumsatz, ohne eben gravierende Investitionen vom Vorjahr. Weshalb ich sagen würde, der Weg und die Prognose sieht eigentlich gut aus.

Muss ich mir irgendwas denken, jetzt einfach eine Einkommenssteuererklärung mit Negativsumme abzugeben? Meine (bescheidenen) Lebenseinkünfte stammen aus Ersparnissen der Vorjahre sowie minimaler Unterstützung durch Eltern (Studium im Vorjahr abgeschlossen).
Den Verlust vom Vorjahr kann ich ja (wie gesagt, es geht um einen nur dreistelligen Betrag) im Folgejahr geltend machen?

Verfasst von: Fachmann am 13.02.2019 12:40
 


THEMA:  Verlust im 3. Geschäftsjahr (Liebhaberei?)

Lieber Helmut,

es ist so gut wie ausgeschlossen, dass das FA in diesem Fall von Liebhaberei ausgeht - schon deshalb, weil dann auch Gewinne in Folgejahren nicht steuerpflichtig wären.

Achten Sie vor allem darauf, dass Sie alle Voraussetzungen für den Verlustvortrag erfüllen ("ordnungsmäßige Einkünfteermittlung"), da Sie Ihren Verlust mit späteren Gewinnen gegenrechnen können.

Viele Grüße

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.22.249.158 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.