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Verfasst von: Fernandia am 30.01.2019 12:08
 


THEMA:  Anfrage zu: Innergemeinschaftliche Lieferung - Erwerbsschwelle (Berechnung)

Hallo,

eine Frage zum Erwerb in der EU von Unternehmer an Unternehmer (Übernahme der Lieferung ins AFA, da Dienstfahrzeug).

Somit tritt ein innergemeinschaftlicher Erwerb ein, bedeutet, die UST. des EU-Verkäufer-Landes wird NICHT an den Unternehmer/Käufer weitergereicht, allerdings tritt trotzdem eine Steuerlast im EU-Käuferland ein, wenn eine gewisse Schwelle überschritten wird. (Erwerbsschwelle)

 

Also zum Verständnis:

Fall 1: Kauf innerhalb der EU von/an Unternehmer pro Kalenderjahr von UNTER €.11.000.- --- Es ist keine Erwerbssteuer im Steuerabgabe-Land des Käufers zu entrichten.

Fall 2: Kauf innerhalb der EU von/an Unternehmer pro Kalenderjahr von ÜBER €.11.000.- --- Es ist eine 20%-Erwerbssteuer im Steuerabgabe-Land des Käufers zu entrichten.

Wie berechnet sich nun im Fall 2 die Erwerbs-Steuerlast?

20% nur von dem Anteil von ÜBER €.11.000 als Differenz zum Gesamtbetrag oder der komplette GESAMTBETRAG des ursprünglichen Kaufpreises (exkl. UST, da innergemeinschaftliche Lieferung).

Wenn erst wieder der Gesamtbetrag zu versteuern ist, was genau ist der Sinn hinter diesem Konstrukt?

 

Besten Dank für Anregungen.

Fernandia

 

Verfasst von: Simon am 30.01.2019 23:24
 


THEMA:  Anfrage zu: Innergemeinschaftliche Lieferung - Erwerbsschwelle (Berechnung)

Grundsätzlich gilt mit dem Kauf mit dem man die 11.000 Eur übersteigt, ist man drüber und man muss es in Österreich versteuern. Da wird nichts aufgeteilt.

Allerdings gibt es bei Fahrzeuge keine Erwerbsschwelle somit stellt sich die Frage gar nicht.

Verfasst von: Simon am 30.01.2019 23:26
 


THEMA:  Anfrage zu: Innergemeinschaftliche Lieferung - Erwerbsschwelle (Berechnung)

Falls es sich nicht um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, sonst ist es natürlich wieder anders.

lg

Verfasst von: Fernandia am 31.01.2019 09:45
 


THEMA:  Anfrage zu: Innergemeinschaftliche Lieferung - Erwerbsschwelle (Berechnung)

Hallo Simon,

vorerst Danke für die Rückmeldung. Es handelt sich sich tatsächlich um ein gebraucht-KFZ.

Also verstehe ich das richtig. Im ig-Erwerb "spare" ich mir die "Händler-Mwst", welche mir nicht weitergereicht wird, da sämtliche Voraussetzungen für ig-Erwerb vorhanden sind, um dann im Anschluss diese nicht verrechenete "Händler-Mwst" nach Einfuhr des KFZ als Erwerbssteuer in Ö abführen zu müssen?

 

Für mich als Abnehmer erschließt sich hier der Nutzen nicht gänzlich. Einzig, die Steuerlast wird für mich in Ö fällig und nicht in der EU.

Welchen steuerlichen Vorteil bringt also für den Abnehmer so ein innergemeinschaftlicher Erwerb.

 

Vielen Dank für etwas Licht in diesem ig-Erwerb-Thema ;-)

Lg.

Verfasst von: Simon am 31.01.2019 20:08
 


THEMA:  Anfrage zu: Innergemeinschaftliche Lieferung - Erwerbsschwelle (Berechnung)

Es geht eigentlich nur darum, dass jeder Staat dort die Ust versteuert haben will im eigenem Staat um mehr Steuergeld zu haben. Insbesondere wurde dieser Grundsatz bei Autos so festgelegt und verbrauchersteuerpflichtiger Ware. Für Sie hat es keinen Nutzen, außer wenn z.b. der ausländische Staat einen höheren Mwst Satz hätte. Bei gebrauchten KFZ gibt es bestimmte Grenzen. Wenn Sie wollen, dass ich den Fall für Sie löse schreiben Sie mir auf info@taxconsultancy.at.

lg

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