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Verfasst von: Lisa G. am 17.01.2019 18:57
 


THEMA:  Musiker Honorarnote und Arbeitnehmerveranlagung

Guten Tag,

ich bin Geigerin und die meiste Zeit projektweise angestellt in einem Berufsorchester, arbeite aber auch gelegentlich selbsständig auf Honorarnotenbasis, z.B. bei Studioaufnahmen. Ich mache gerade meine Arbeitnehmerveranlagung und weiß nun nicht wohin mit den Honorarnoten, die sich auf ca. 2000€ belaufen. Wo gebe ich die an? Welches Formular brauche ich? Muss ich das evtl ganz woanders angeben, da ich ja in diesen Fällen kein Arbeitnehmer bin?

Vielen Dank,
herzliche Grüße,
Lisa

Verfasst von: Simon am 18.01.2019 00:27
 


THEMA:  Musiker Honorarnote und Arbeitnehmerveranlagung

Die Arbeitnehmerveranlagung ist nur für unselbständige Einkünfte. Sie müssen eine ganz normale Steuererklärung abgeben auch für selbständige Einkünfte. Wenn Sie wollen kann ich diese für Sie machen und auch schauen, dass Sie nicht zu viel Steuern zahlen müssen. info@taxconsultancy.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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