Hallo,
ist die Rückstellung für die GSVG-Nachzahlung bei einem bilanzierenden Einzelunternehmer als langfristig einzustufen und somit abzuzinsen?
Wenn ja, welche Laufzeit wird hier angenommen (bis zum Zeitpunkt der Nachbemessung oder dem Jahr der tatsächlichen Nachzahlung)?
Vielen DANK! |