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Verfasst von: Peter am 29.11.2018 10:38
 


THEMA:  Verkauf Wald (Einkommenssteuer)

Hallo!

 

Frage zu Einkommenssteuer bei Verkauf von Wald (Privat).

 

Zählt hinsichtlich Verkauf des Waldes die Einkommenssteuer:

a) am Tag der Unterschrift des Kaufvertrages oder

b) an dem Tag, an dem ich das Geld (auf das Konto) erhalten habe?

 

z.B. Unterschrift Kaufvertrag Dezember 2018, Geld auf dem Konto Jänner 2019 - für welches Jahr ist es für die Einkommenssteuer relevant - 2018 oder 2019

 

Beste Grüße

Peter

Verfasst von: Fachmann am 29.11.2018 12:40
 


THEMA:  Verkauf Wald (Einkommenssteuer)

Bei der Besteuerung des Waldverkaufes stellen sich viele Fragen und ergeben sich Möglichkeiten zur Steueroptimierung (Zuflusszeitpunkt, Pauschalierung, ImmoESt etc.). Wenn Sie einen Berater für die Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft suchen, geben Sie einfach hier im Forum einen Mailkontakt an.

Verfasst von: Peter am 29.11.2018 12:51
 


THEMA:  Verkauf Wald (Einkommenssteuer)

Mich interessiert nur die Einkommenssteuer (Privatperson). Wie oben beschrieben.

Antwort a) oder b)

 

Mir ist durchaus bewusst, dass andere Steuern (ImmoEst.) anfallen. Das ist mir mittlerweile alles klar. Nur mit der Einkommenssteuer (Zeitpunkt) bin ich mir nicht sicher.

Verfasst von: Fachmann am 29.11.2018 13:13
 


THEMA:  Verkauf Wald (Einkommenssteuer)

Aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass der Zahlungszeitpunkt relevant ist.

Verfasst von: Peter am 29.11.2018 14:01
 


THEMA:  Verkauf Wald (Einkommenssteuer)

Richtig.

Wann "zählt" die Einkommenssteuer?

2018 bei Unterschrift Kaufvertrag

oder 2019 bei Zufluss des Geldes?

Verfasst von: Fachmann am 29.11.2018 15:24
 


THEMA:  Verkauf Wald (Einkommenssteuer)

Das war bereits die Antwort: Der Zahlungszeitpunkt (Zufluss des Geldes) ist relevant, das heißt maßgeblich für den Besteuerungszeitpunkt. Laut Ihrer Darstellung ist das 2019.

Verfasst von: Peter am 29.11.2018 16:06
 


THEMA:  Verkauf Wald (Einkommenssteuer)

Vielen Dank für die Info.

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