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Verfasst von: Leo am 22.07.2018 02:39
 


THEMA:  Amazon UK Rechnung - MwSt. Umrechnung

Liebe Experten,

kurze Frage zu einer Rechnung: Ich habe etwas bei Amazon UK bestellt und den fälligen Betrag von Amazon gleich vom Pfund in Euro umrechnen lassen. Die bestellte Ware hat einen Wert von 201,24 GBP, von meiner Kreditkarte wurden wie beim Bestellvorgang vorab berechnet dann 236,65€ abgebucht - alles wie erwartet.

Die Rechnung mit 20% ausgwiesener MwSt. und österreichischer UID von Amazon (da hier steuerpflichtig) ist auch in GBP ausgestellt, zusätzlich ist der Betrag aber auch in Euro angegeben. Diese 20% sollten bei den 236,65€, die von meiner Kreditkarte abgebucht wurden, meiner Berechnung nach 39,44€ ausmachen (197,21€ netto + 39,44€ MwSt.), allerdings hat Amazon 37,58€ auf die Rechnung geschrieben.

Nun die Frage - welchen Betrag als Vorsteuer zurückholen? Die vom Amazon ausgwiesenen 37,58€ (und dafür 236,65€ abzgl. 37,58€ abschreiben) oder die von mir berechneten 39,44€ (und dafür 236,65€ abzgl. 39,44€ abschreiben)? Geht hier jetzt um einen Kleinstbetrag, aber mich würd's trotzdem interessieren was Ihrer Meinung nach korrekter wäre.

Vielen lieben Dank!
Leo

Verfasst von: Leo am 22.07.2018 02:41
 


THEMA:  Amazon UK Rechnung - MwSt. Umrechnung

Kleine Anmerkung noch: Auf der Rechnung sind sämtliche Beträge in GBP, lediglich der Betrag für die MwSt. wurde zusätzlich in Euro angegeben.

Verfasst von: Leo am 25.07.2018 01:51
 


THEMA:  Amazon UK Rechnung - MwSt. Umrechnung

Keiner einen Ansatz? Wäre Ihnen sehr verbunden!

Danke & LG,

Leo

Verfasst von: C.S. am 28.07.2018 18:27
 


THEMA:  Amazon UK Rechnung - MwSt. Umrechnung

Sehr geehrter Herr Leo, 

gem. § 12 UStG ist für den Vorsteuerabzug u.a. eine Rechnung iSd. § 11 UStG erforderlich. Gem. § 11 Abs 1 lit f UStG ist bei Rechnungen 

in fremder Währung der Vorsteuerbetrag umgerechnet in Euro anzugeben. Gem. § 11 Abs 1 lit f UStG bemisst sich der Vorsteuerabzug eben nach 

jenem in der Rechnung in Euro angegebenen Vorsteuerbetrag. 

Bei Ihnen ist daher der auf der Rechnung angegebene Betrag für den Vorsteuerabzug maßgeblich. 

Selbstverständlich stehe ich Ihnen gerne für allfällige Fragen zur Verrfügung (office@cs-steuerberatung.at). 

Mit freundlichen Grüßen 

C.S.

 

Verfasst von: Steuerexperte am 29.07.2018 21:00
 


THEMA:  Amazon UK Rechnung - MwSt. Umrechnung

Ich bedaure, aber die Auskunft von C.S. ist leider nicht zutreffend. Wenn Sie in GB eingekauft haben, hätten Sie eine steuerfreie ig Lieferung erwirken müssen. Diese unterliegt in Ö der Erwerbsteuer, die Sie als Vorsteuer geltend machen können. Kontaktieren Sie den Verkäufer, geben Sie Ihre UID-Nr. an und ersuchen Sie um Rechnungsberichtigung. Andernfalls steht Ihnen leider gar kein Vorsteuerabzug zu.

Verfasst von: Leo am 30.07.2018 01:01
 


THEMA:  Amazon UK Rechnung - MwSt. Umrechnung

Sehr geehrter C.S. & sehr geehrter Steuerexperte,

erstmals vielen lieben Dank für Ihre Auskünfte.

Grundlegend - die Rechnungen weisen alle 20% MwSt. und eine österreichische Verkäufer-UID auf da Amazon auf Grund der Überschreitung der Erwerbsschwelle hierzulande ja umsatzsteuerpflichtig ist. Ich habe zwar an sich ein Amazon-Konto mit hinterlegter UID, jedoch musste ich die letzten Bestellungen mit meinem Privatkonto machen da die damaligen Angebote nur für Konten mit Prime-Abonnement galten welches mein Konto mit hinterlegter UID nicht hat.

Zwar ist's theoretisch ein Innergemeinschaftlicher Erwerb, aber schlussendlich führt Amazon die MwSt. ja trotzdem nach Österreich ab - unter'm Strich kommt doch dasselbe raus, wie wenn ich's einfach als Vorsteuer abziehe. So hat's zumindest die Steuerberaterin meines Vaters auch gemacht, ich habe mir diesbezüglich bereits einmal seine Umsatzsteuererklärungen der letzten Jahre angesehen da ich mir diese Frage bereits einmal gestellt habe. Korrekter wäre meines Erachtens auch, die Käufe als Innergemeinschaftliche Erwerbe zu erfassen, aber da unterm Strich wie gesagt dasselbe rauskommt, ist's maximal eine Statistikverfälschung meiner Meinung nach. Oder sehe ich da was falsch? Dann hätte ich jetzt ziemlich ein Disaster in meiner Buchhaltung, obwohl ich mir unter'm Strich dadurch nichts erspare.

Noch kurz zu C.S. Aussage: Sie meinen also den von Amazon auf der Rechnung angegebenen Betrag in Euro aus Vorsteuer abziehen und den restlichen Betrag (also Betrag, der mir von der Kreditkarte abgebucht wurde abzgl. MwSt. lt. Rechnung in Euro) zur Ausgabe als Nettobetrag herziehen? In dem Fall wären der MwSt.-Betrag dann halt nicht genau 20% des Betrages der von meiner Kreditkarte abgebucht wurde.

Liebe Grüße,
Leo

Verfasst von: Steuerexperte am 30.07.2018 08:33
 


THEMA:  Amazon UK Rechnung - MwSt. Umrechnung

Manche Finanzämter akzeptieren diese Sachverhalte, andere sind exakter. Theoretisch kommt es darauf an, ob die Ware aus dem Inland oder aus einem anderen EU-Staat geliefert wird. Sofern ein Vorsteuerabzug zulässig ist (weil man es nicht so genau nimmt), darf nur der ausgewiesene Betrag abgezogen werden, auch wenn er weniger als 20% beträgt.

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