Hallo.
Ich habe ein Frage zur Steuerpflicht eines Nicht-EU bzw. Nicht-EWR-Bürger als Saisonangestellten. Der Arbeiter ist im Jahr 5 Monate angestellt, dann folgt eine Unterbrechung mit Heimreise. Anschließend ist er nochmals für 3 Monate angestellt im selben Jahr. Die Unterrbechungen reist er immer wieder nach Hause, wobei er dort kein Einkommen bezieht, also sein gesamtes Einkommen wird in Österreich erwirtschaftet.
Laut Gesetzestext (BAO) sind Arbeiter die aus Nicht-EU bzw. Nicht-EWR Staaten kommen und mehr als 6 Monate ihren Aufenthalt in Österreich verbringen unbeschränkt Steuerpflichtig. Allerdings wird dabei nicht genau spezifiziert ob dieser Aufenthalt in einem Stück, also ununterbrochen stattfinden muss oder ob dieser Aufenthalt aggregiert wird.
Kurzum: -> Sollte der Aufenthalt aggregiert werden, würde der Arbeiter 8 Monate in Österreich arbeiten und somit unbeschränkt Steuerpflichtig sein -> Sollte der Aufenthalt nicht aggregiert werden, würde der Arbeiter einmal 5 Monate und einmal 3 Monate den Aufenthalt hier verbringen und somit beschränkt Steuerpflichtig sein.
Welcher Sachverhalt liegt hier vor bzw. kann der Arbeiter sich als unbeschränkt Setuerpflichtig einstufen? Mir erschließt sich das aus dem Gesetzestext leider nicht.
Danke für die Hilfe. |