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Verfasst von: Den am 02.07.2018 11:52
 


THEMA:  Umsatzsteuer - Erwerb durch Dritte

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir gestern einen neuen PC inkl. kleinem Zubehör von Amazon kaufen wollen - dieser wird für meine Prozesse benötigt - , durfte bei der Bezahlung jedoch feststellen, dass ich aus irgendwelchen Gründen nicht mithilfe der Bankomatkarte zahlen darf, sondern es eine Kreditkarte sein muss (weshalb auch immer). Nun habe ich einen privaten Freund von mir darum gebeten, den Kauf für mich zu betätigen - dies hat er mittels Kreditkarte über seinen eigenen Amazon-Account gemacht, an seine eigene Wohnadresse - und mir den PC dann gegen das entsprechende Entgeld zu überreichen. Der Preis beträgt ~1600€.

Meine Frage ist: Wie kann ich diesen Kauf dann für meine Umsatzsteuer verwenden, zumal die Rechnung und allgemein die gesamte Transaktion die Daten meines Freundes beinhalten? Reicht hierfür lediglich ein Schreiben, in dem er bestätigt, den Erwerb für mich durchgeführt und den Geldbetrag dann privat von mir zurückerstattet bekommen zu haben? Oder was genau muss/kann ich als Beweismittel vorlegen?

Mfg Den

Verfasst von: Steuerexperte am 02.07.2018 12:29
 


THEMA:  Umsatzsteuer - Erwerb durch Dritte

Die Vorsteuer ist in diesem Fall verloren, da die Amazon-Rechnung auf Ihren Namen lauten müsste. Sofern die Lieferung aus dem Ausland erfolgt, hätten Sie außerdem einen Unternehmer-Account anlegen müssen (ig Erwerb). Ihr Freund könnte den Computer nur dann mit USt an Sie weiterverkaufen, wenn er selbst Unternehmer ist.

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