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Verfasst von: Thomas am 21.06.2018 09:53
 


THEMA:  AfA-Bemessungsgrundlage Vermietung

Ich hätte folgende Frage:

Eine Garage eines privaten Wohnhauses wurde einige Jahre vom Ehegatten betrieblich genutzt (KFZ-Werkstätte).

Nach der Scheidung des Ehepaares und Ausziehen des Ehegatten stand die Garage einige Jahre leer bzw. wurde privat benutzt.

Jetzt wird diese Garage von der damaligen Ehegattin (diese ist seit der Scheidung die einzige Besitzerin) vermietet.

Wie ist hier die AfA-Bemessungsgrundlage?

Verfasst von: Steuerexperte am 21.06.2018 12:14
 


THEMA:  AfA-Bemessungsgrundlage Vermietung

Etwas vereinfacht gilt, dass die fiktiven Anschaffungskosten anzusetzen sind, sofern das Gebäude seit 2012 nicht mehr entgeltlich (durch "Kauf") übertragen wurde. In der Praxis wird man sich an der früheren AfA-Bemessungsgrundlage orientieren können.

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