Ich hätte folgende Frage:
Eine Garage eines privaten Wohnhauses wurde einige Jahre vom Ehegatten betrieblich genutzt (KFZ-Werkstätte).
Nach der Scheidung des Ehepaares und Ausziehen des Ehegatten stand die Garage einige Jahre leer bzw. wurde privat benutzt.
Jetzt wird diese Garage von der damaligen Ehegattin (diese ist seit der Scheidung die einzige Besitzerin) vermietet.
Wie ist hier die AfA-Bemessungsgrundlage? |