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Verfasst von: Peter am 16.05.2018 02:41
 


THEMA:  Nicht verbriefte Derivate

Wenn man nicht verbriefte Derivate(Futures) über einen ausländischen Broker kauft/verkauft, kann man die Brokergebühren in der Steuererklärung als Anschaffungsnebenkosten/Werbungskosten anwenden?  Bsp pro Jahr.: Kursgewinn  EUR 20000 - Brokergebühren EUR 7000 = EUR 13000 Gewinn                                      (zu versteuern mit persönlichem Tarifsteuersatz/Einkommensteuer) korrekt?

Bin als Angestellter beschäftigt. Müsste ich durch die Kapitalgewinne auch noch zusätzlich Sozialversicherung nachzahlen?

Vielen Dank

Peter

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.05.2018 12:14
 


THEMA:  Nicht verbriefte Derivate

Kapitalgewinne lösen keine Sozialversicherungspflicht aus.

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