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Verfasst von: Harald am 15.05.2018 19:31
 


THEMA:  Einzelunternehmen gründen - Rechenbeispiel

Geschätzte Damen und Herren, 

ich überlegen aktuell, ein Einzelunternehmen mit Sozialversicherungsbefreiung zu gründen. 

Der geplante Gewinn liegt bei etwa 1700€ im Gründungsjahr (Einnahmen durch Aufträge etwa 3700€, Ausgaben mit Aufwendungen für meine Dienstleistung 2000€). 

In meiner regulären Arbeit verdiene ich etwa 35000€ jährlich. Laut meinem Rechenbeispiel würde ich am Ende dieses Jahres etwa 8400€ Einkommenssteuer bezahlen - was mich fürs erste doch etwas schreckt. Habe ich hier richtig gerechnet? Bzw. wie machen das andere Kleinstunternehmer? 

Danke für die Rückantwort! 

Freundliche Grüße
Harald

Verfasst von: Mario am 15.05.2018 19:44
 


THEMA:  Einzelunternehmen gründen - Rechenbeispiel

Bei 35.000€ Bruttoeinkommen durch Ihre reguläre Arbeit (Angestelltenverhältis?) bleiben etwa lt. Brutto/Netto-Rechner der Arbeiterkammer knapp 25.000€ netto. Etwa 6300€ gehen für Sozialversicherung drauf, 3800€ für Lohnsteuer. Damit fallen Sie in den Grenzsteuersatz von 35% Einkommenssteuer/Lohnsteuer

Für die 1700€ Gewinn durch selbstständige Arbeit müssen Sie dann 35% Einkommenssteuer abliefern, wobei 13% davon (221€) durch den Gewinnfreibetrag steuerfrei sind. Ich würd' versuchen den Gewinn noch etwas zu drücken (die Beiträge für Unfallversicherung, WKO-Grundumalge sollten Sie ein Gewerbe haben etc. sind gewinnmindernde Absetzposten) und versuchen, auf unter 730€ Gewinn zu kommen - das ist die Höhe des Veranlagungsfreibetrages, wenn Sie unter diesem bleiben müssen Sie auch keine zusätzliche Einkommenssteuer abliefern.

Verfasst von: Harald am 15.05.2018 20:21
 


THEMA:  Einzelunternehmen gründen - Rechenbeispiel

Hallo, 

 

Danke für die rasche Antwort. Die 35.000€ sind netto, welche ich in meinem regulären Arbeitsverhältnis verdiene. 

So wie ich das auf der WKO bzw. beim Steuerberater verstanden haben werden die 35000€ mit den 1700€ addiert und davon wird dann die Einkommenssteuer abgezogen. Ist mein Ansatz hier also falsch bzw. habe ich die Berechnung falsch verstanden? 

 

 

Verfasst von: Mario am 15.05.2018 23:40
 


THEMA:  Einzelunternehmen gründen - Rechenbeispiel

Ihr Arbeitgeber übermittelt dem Finanzamt sämtliche Lohnzettel, Sie erhalten dann einen Einkommenssteuerbescheid auf dem ersichtlich ist, wie Ihnen Ihr Arbeitgeber abzüglich Sozialversicherung ausbezahlt hat und wie viel vom Restbetrag an Lohn/Einkommenssteuer anfällt. Dieser Betrag wird dann jenem Betrag gegenübergestellt, den Ihr Arbeitgeber bereits an das Finanzamt als Lohnsteuer überwiesen hat - in der Regel ergibt sich hier bei korrekter Lohnverrechnung seitens Ihres Arbeitgebers keine Differenz.

Nach Abgabe Ihrer Einkommenssteuererklärung, bei der Ihre selbstständigen Einkünfte erfasst werden, erhalten Sie einen neuen Einkommenssteuerbescheid bei dem auch die selbstständigen Einkünfte gelistet sind. So wird ermittelt, wie viel Einkommenssteuer Sie durch die selbstständigen Einkünfte nachzahlen müssen.

Sie können sich ggf. eh mal auf Finanzonline damit spielen - einfach unter Erklärungen auf Einkommenssteuererkärung gehen und z.B. für 2017 irgendwelche fiktiven Daten eingeben. Sie können sich dann eine Vorberechnung mit Berechnungsblatt in die Databox zustellen lassen, dadurch bekommen Sie einen ganz guten Überblick wie die Berechnung mit selbstständigen und unselbstständigen Einkünften funktioniert. Nur die Erklärung abschicken sollten Sie mit irgendwelchen Zahlen halt nicht (aber das müssen Sie eh doppelt bestätigen) :P

Verfasst von: Harald am 16.05.2018 07:02
 


THEMA:  Einzelunternehmen gründen - Rechenbeispiel

Alles klar - sprich in meinem Fall ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass für meine unselbstständige Tätigkeit die fällige Einkommenssteuer bereits via "normalen" Lohnzettel der Firma abgerechnet wurde ich, ich dann aber auch den Gewinn der selbstständigen Arbeit den Steuersatz der gesamten Summe abführen muss?!

 

Danke für den Tipp mit finanzonline - abschicken werde ich es dann hoffentlich nicht :-)

Verfasst von: Mario am 16.05.2018 11:47
 


THEMA:  Einzelunternehmen gründen - Rechenbeispiel

Korrekt. Sie fallen durch ihr unselbstständiges Einkommen ja in eine Einkommenssteuer-Tarifstufe, bei 35.000€ netto kommen Sie wohl Sie zumindest sicher in die Stufe mit 42% Einkommensbesteuerung. Heißt soviel, dass jedes zusätzliche Einkommen zumindest mit 42% Einkommenssteuer besteuert wird.

Verfasst von: Bruno Marx am 25.12.2023 10:53
 


THEMA:  Kosten?

Wie viel kostet es eine Firma in Berlin gründen?

Verfasst von: Olgerd Blaupunkt am 29.12.2023 08:13
 


THEMA:  Einzelunternehmen gründen - Rechenbeispiel

Es ist gut, dass ich diese Frage gefunden habe, weil ich eine ähnliche habe. Ich betreibe ein kleines Unternehmen, das Baumaterialien für den Bau von Wintergärten und Terrassen verkauft. Vielleicht habt ihr von VD AluSysteme gehört? Ich habe also eine Terrassengestaltung für Vertriebspartner mit ihnen vereinbart. In letzter Zeit fragen Kunden in meinem Geschäft oft, ob sie Waschmaschinen auf solchen Terrassen installieren können. Persönlich denke ich, dass dies nicht möglich ist. Ich habe dieses Forum durchsucht und verstanden, dass eine unzureichende Positionierung sie beschädigen könnte. Und der ständige Einfluss von Sonnenlicht durch die Glaspaneele trägt dazu bei, oder? Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Installation und kann mich beruhigen?

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