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Verfasst von: Christian am 17.04.2018 16:52
 


THEMA:  Umsatzsteuer Guthaben

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von Seiten der Umsatzsteuer ein Guthaben und noch eine offene Forderung für die Einkommenssteuer. Kann ich das Guthaben bei der Einzahlung der Einkommenssteuer abziehen oder muß das streng getrennt abgerechnet werden. Denn immerhin gebe ich bei der Überweisung ja den Verwendungszweck "Einkommensteuer" an.

Vielen Dank.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.04.2018 12:00
 


THEMA:  Umsatzsteuer Guthaben

Wenn das Umsatzsteuerguthaben bereits auf Ihrem Finanzamtkonto als solches erscheint, dann können Sie die verminderte Einkommensteuer einzahlen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Christian am 18.04.2018 13:08
 


THEMA:  Umsatzsteuer Guthaben

Danke!

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