Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von Seiten der Umsatzsteuer ein Guthaben und noch eine offene Forderung für die Einkommenssteuer. Kann ich das Guthaben bei der Einzahlung der Einkommenssteuer abziehen oder muß das streng getrennt abgerechnet werden. Denn immerhin gebe ich bei der Überweisung ja den Verwendungszweck "Einkommensteuer" an.
Vielen Dank. |