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Verfasst von: Lena am 29.03.2018 07:11
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer

Guten Tag,

ich hätte eine Frage zur Immobilienertragssteuer.

Bei einem Wohnungsverkauf zwischen Vater & Sohn wird die Immobilienertragssteuer trotzdem fällig?

Sohn zahlt z.B. 50.000 € an den Vater.
Wert der Wohnung ist 110.000€ = es wird keine Immobilienertragssteuer fällig.
Wert der Wohnung ist 90.000€ = Immobilienertragssteuer wird fällig.
Ist das korrekt?

Wie wird der Wert der Wohnung festgelegt? Gilt der Einheitswert oder der Verkaufwert?

Laut Internet betragen die Immo.Steuer 30%.
Von welchen Betrag wird die Steuer berechnet?

LG

Verfasst von: Simon am 29.03.2018 12:43
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer

Grundsätzlich wird vereinfacht gesagt die Bemessungsgrundlage für die Steuer vom Verkaufspreis minus den Anschaffungskosten berechnet. Hat Ihr Vater die Wohnung schon sehr lange und war sie deshalb am 31.03.2012 nicht mehr steuerverfangen gilt eine andere pauschale Berechnung. Dann können Sie die Anschaffungskosten mit 86% des Verkaufspreises annehmen. Das ist meistens weniger.

Es hängt aber natürlich auch davon ab ob Sie vermietet wurde und ob Ihr Vater darin gewohnt hat. Wenn er darin gewohnt hat und jetzt die Wohnung aufgibt könnte man auch die Hauptwohnsitzbefreiung geltend machen.

Das was Sie ansprechen ist, ob es sich um eine Schenkung oder um einen Verkauf handelt. Bei einer Schenkung wäre keine ImmoEst zu zahlen, eine Schenkung gilt laut Finanz wenn bis 50% des Verkehrswerts bezahlt werden. 

Es geht um viel Geld und ich würde mich ordentlich beraten lassen, da kann man viel falsch machen. Ausserdem ist es schon mittlerweile so dass die Finanz Kontoabflüssen nachgeht. Kommen Sie nicht auf die Idee, dass Sie sagen sie zahlen weniger aber in Wirklichkeit wird dann doch mehr bezahlt.

 

LG

 

 

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