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Verfasst von: Martin am 21.03.2018 12:16
 


THEMA:  Alleinverdienerabsetzbetrag rückwirkend (Jahr 2013) erhalten - möglich?

Guten Tag

 

Meine Frage bezieht sich auf den Alleinverdienerabsetzbetrag und ob dieser auch rückwirkend beantragt werden kann, genauer gesagt für das Jahr 2013! Ich bin Selbstständiger.

2013 wurde ich von einem Steuerberater vertreten, seit 2015 kümmere ich mich selbst um meine Steuerangelegenheiten. Im Jahr 2013 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht beantragt oder gewährt, die Arbeitnehmerveranlagung meiner Lebenspartnerin wurde für das Kalenderjahr 2013 erst Anfang 2015 erledigt. Ihre Gesamteinkünfte betragen ziemlich genau 5100 € für das gesamte Kalenderjahr 2013. 

Ich weiß leider nicht, warum der Alleinverdienerabsetzbetrag für 2013 nicht beantragt oder gewährt wurde, meines Wissens würden die Einkünfte meiner Lebenspartnerin in Höhe von 5100 € dies zulassen. Die Frage ist nun, ob ich diesen noch rückwirkend beantragen kann und wie dies für mich als SELBSTSTÄNDIGEN möglich ist?

Vielen Dank für Ihre / Eure Antwort, 

mfg Martin

 

Verfasst von: Simon B am 21.03.2018 21:21
 


THEMA:  Alleinverdienerabsetzbetrag rückwirkend (Jahr 2013) erhalten - möglich?

Kommt drauf an wann Sie den Einkommenssteuerbescheid bekommen haben. Grundsätzlich erwächst er in Rechtskraft nach einem Monat wenn Sie nicht dagegen berufen. Es wäre eine Aufhebung gemäß 299 BAO denkbar aber es gilt eine Frist von einem Jahr. Die ist wahrscheinlich schon verstrichen. Eine dritte Möglichkeit wäre die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. In dem Fall müssen Sie aber verhindert gewesen sein Berufung einzulegen. Das ist ja nicht der Fall. Ich denke es geht nicht.

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