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Verfasst von: Carl G. am 13.03.2018 07:21
 


THEMA:  Wohnraumschaffung: Vertrag vs Spatenstich

Hallo,

ich habe den Vertrag meiner Genossenschaftswohnung erst Ende 2016 / Anfang 2017 unterzeichnet, der Spatenstich erfolgte laut Architektenwebsite aber schon 2015.

Da anscheinend Vertrag ODER Spatenstich der Genossenschaftswohnung vor 01.01.2016 gewesen sein muss, um die Beträge steuerlich absetzen zu können, sollte ich die Beträge aufgrund des frühen Spatenstichs absetzen können?

Mit "Beträge" meine ich einerseits die Ende 2016 gezahlten Eigenmittel, andererseits die seit 2017 gezahlten Anteile der Miete, welche laut Bauträger beim Finanzamt eingereicht werden können.

Zweite Frage: Dummerweise habe ich die Eigenmittel nicht in die Steuererklärung 2016 eingetragen, weil ich nichts von der Regelung mit dem Spatenstich wusste. Kann/muss/darf ich den Finanzierungsbeitrag nun nachträglich noch in die Steuererklärung 2016 eintragen?

Kann mir vorstellen, dass ich die Wohnraumschaffungs-Anteile der Miete nur absetzen kann, wenn ich davor auch die Eigenmittel abgesetzt habe und die Wohnung dem Finanzamt somit "bekannt" ist(?)

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