Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe seit letztem Jahr selbstständige Einküfte (nebenbei) eingenommen und möchte nun meine Selbstständigkeit niederlegen. Dieses Jahr habe ich noch eine Rechnung über 1800€ gelegt und sollte nun fürs 1. Quartal die erste Vorrauszahlung für FA und SVA machen. Meine Frage dazu ist ob es Sinn macht die Vorrauszahlung zu tätigen oder auf eine Nachzahlung am Ende des Jahres zu warten?
MfG Walt |