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Verfasst von: Julia am 25.02.2018 06:07
 


THEMA:  Steuerausgleich Hauskauf 2017

Hallo!

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen, ich kenne mich mittlerweile nicht mehr aus. Mein Freund und ich haben uns im Frühjahr 2017 ein älteres Haus gekauft, dafür haben wir uns einen Kredit aufgenommen und sanieren alles selber mit eigenen Händen. Ich habe schon so viel nachgelesen, aber mal steht ich kann beim Steuerausgleich was absetzen und mal nicht, wenn es nach 1.1.2016 ist. Was stimmt denn nun? Kann ich die Kosten vom Karkler, Notar, die heuer bezahlten Kreditraten, usw. absetzen? Wir würden das Geld dringend brauchen, um die Sanierung fortsetzen zu können. Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen! Vielen Dank schon mal! 

LG Julia

Verfasst von: Martin am 25.02.2018 20:01
 


THEMA:  Steuerausgleich Hauskauf 2017

Hallo Julia,

leider können Kosten für Wohnraumschaffung bzw. Kosten für eine Sanierung nur noch dann abgesetzt werden, wenn die Kosten bzw. die Maßnahme vor dem 1.1.2016 stattgefunden hat. Alle Kosten, die somit nach dem 1.1.2016 angefallen sind, führen leider zu keiner Steuergutschrift.

Aber es gibt noch einige andere Absetzposten. Von wo seit ihr, wenn ich fragen darf?

 

 

Verfasst von: Julia am 25.02.2018 22:36
 


THEMA:  Steuerausgleich Hauskauf 2017

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Leider hab ich genau das befürchtet! ???? 

Wir sind aus Oberösterreich!

Mir ist nichts mehr eingefallen, was ich noch absetzen könnte, denn Kirchensteuer zahlen wir nicht mehr und die Unfallversicherung kann ich nicht mehr abschreiben!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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