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Verfasst von: Thomas am 31.01.2018 12:49
 


THEMA:  Ist die Sozialversicherung die mir meine GmbH zahlt als Einnahme oder Bezug anzusehen?

Als Startup sind wir 2 Inhaber 50% einer GmbH. Wir zahlen uns kein Gehalt, da das Geschäft natürlich noch nichts abwirft und wir bisweilen für unsere Forschungen lediglich Fördergelder erhalten haben.

Die Sozialversicherung wird natürlich über das Unternehmen abgerechnet bzw. beglichen. 

Nun gehe ich davon aus, dass ich als Inhaber >25% als Selbständig und nicht als Unselbständig gelte, aber dennoch eine Einkommensteuererklärung machen muss wo ich meine privaten Sonderausgaben und natürlich die Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die ja 0,- Betragen eingeben muss.

Nun zurück zur eigentlichen Frage: Ist nun die aus der GmbH gezahlte Solzialversicherung irgendwie zu berücksichtigen - als Einnahme? ähnlich Sachbezug? oder gar nicht? 

Vielen Dank für eure Antwort!

Lg Thomas

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 31.01.2018 19:20
 


THEMA:  Ist die Sozialversicherung die mir meine GmbH zahlt als Einnahme oder Bezug anzusehen?

Wenn die GesmbH Ihre SV trägt, dann ist das bei Ihnen eine Einnahme.

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