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Verfasst von: Petra Neumayer am 29.01.2018 16:30
 


THEMA:  Mswt Rechnungen und Honorarnote

Guten Tag,

ich habe zwei kurze Fragen zu Mswt Rechnungen bzw. Honorarnoten und zwar:

- ist es richtig oder geläufig, dass einen Arzt auf die Honorarnote einer Ultraschalluntersuchung schreibt, dass diese Geldleistung beim Finanzamt nicht verwendet werden kann oder können Kosten von Ultraschalluntersuchungen doch von den Steuern als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden?

- Sind Mswt. Rechnungen ganz von Honorarnoten zu trennen? Meines Erachtens ja. Vor kurze habe ich für eine Fortbildung eine Honorarnote erhalten, in denen 30% der Kosten als Mswt. dazugerechnet wurden. Muss ich eine reine Mswt. Rechnung vom Unternehmen verlangen oder kann doch diese Honorarnote mit Mswt. als Beweis der Zahlung einer Fortbildung als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung benutzen werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

MfG

PN

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 30.01.2018 14:09
 


THEMA:  Mswt Rechnungen und Honorarnote

Es wird darauf ankommen, welchen Zweck die Untersuchung hatte, aber prinzipiell zählen derartige Kosten zu den außergewöhnliche Belastungen.

 

Bei Ihrer 2.Frage verstehe ich nicht, wieso man Ihnen 30% UST in Rechnung gestellt hat unser Normalsteuersatz sind derzeit 20%?

 

www.steuerberatung-weiss.at

 

 

Verfasst von: Petra Neumayer am 30.01.2018 17:10
 


THEMA:  Mswt Rechnungen und Honorarnote

Vielen Danke für die Antwort.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir antworten, ob es in Österreich eine Mischform von Honorarnote mit Mswt. Verrechnung gibt?

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