Wenn Sie mit einer selbständigen Tätigkeit beginnen, dann müssen Sie dies dem Finanzamt melden.
Vermutlich müssen Sie es auch Ihrer Dienststelle melden.
Wenn die Einnahmen unter € 30.000,-- jährlich liegen, dann stellen Sie Ihre Rechnungen ohne USt aus.
Ist der Gewinn weniger als € 11.000,-- zahlen Sie keine Einkommensteuer und bei weniger als € 5.200,-- auch keine Sozialversicherung.
www.steuerberatung-weiss.at
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